Kindergarten

Hallo und herzlich willkommen auf der offiziellen Seite des Kindergartens, welcher vom Trägerverein Inklusion Herzele geführt wird.

Inklusionskindergarten Herzele

Inklusionskindergarten Herzele

Was ist der Inklusionskindergarten Herzele?

Darunter versteht man ein innovatives und zeitgemäßes Pädagogik-Konzept. Inklusion heißt, dass in den 2 Kindertagesstätten und 2 Kindergartengruppen alle willkommen sind.

 

Was unterscheidet den Integrationskindergarten von anderen?

Durch unseren ganzheitlichen und familienorientierten Ansatz holen wir Eltern und Kinder genau dort ab, wo sie stehen. Unter anderem werden Kinder im Snoezelenraum (siehe pädagogische Konzepte) und durch Motopädagogikstunden gezielt gefördert und unterstützt. Die Therapieangebote vor Ort bieten eine zusätzliche Entlastung für die Eltern. Das pädagogische Fachpersonal profitiert insbesondere durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Im Elterncafé können Eltern in Austausch treten oder sich in Erziehungsfragen unterstützen lassen.

 

Schwerpunkte:

  • Inklusion,
  • ganzheitliche und individuelle Förderung durch: Motopädagogik, Naturpädagogik,
  • naturnaher Garten
  • Therapieangebote,
  • Snoezelen,
  • Schwarzlichtraum,
  • Kinderbibliothek,
  • Kreativ-Werkstätte,
  • Forscherlabor und
  • Elterncafé/Elternarbeit

Aufnahmekriterien:

Die Inklusionsgruppen sind ab einem Alter von 3 Jahren angedacht. Sollte es nicht genug Plätze im Kindergarten für die Zahl der angemeldeten Kinder geben, haben Kinder, welche das gesetzlich verpflichtete letzte Kindergartenjahr antreten Vorrang. In besonderen Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden. Diesen Fall entscheidet die Kindergartenleitung gemeinsam mit dem Vereinsvorstand und dem Kindergartenteam. (Siehe KBBG §3a Vorzeitige Aufnahme und Verlängerung des Besuchs)

 

Unser Haus

In dem Inklusionskindergarten befinden sich 2 Kindertagesstätten- Gruppen und 2 Inklusionsgruppen.

 

Inklusionsgruppe:

Eine Inklusionsgruppe besteht aus max. 18 Kindern, wobei 5 Kinder einen erhöhten Förderbedarf aufweisen. Diese Unterteilung ist für das Land Kärnten von Wichtigkeit. Für die pädagogische Arbeit ist das jedoch nicht relevant, da bedürfnisorientiert und kindzentriert gearbeitet wird. Die Kinder werden in den pädagogischen Alltag eingebunden, dürfen eigenständige Entscheidungen treffen, können in der Gartenpflege helfen und nebenbei erste Freundschaften knüpfen. Das gemeinsame Handeln steht dabei immer im Vordergrund und soll das Zusammengehörigkeitsgefühl und die sozialen sowie emotionalen Kompetenzen stärken. Ein wertschätzender Umgang ist von großer Bedeutung, um eine vertraute Umgebung zu schaffen und es den Kindern zu ermöglichen, sich frei zu entfalten. Ziel ist es, dass unterschiedliche Sinne angesprochen werden und die Kinder ein positives Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl aufbauen können.

Personalschlüssel:

  • 1 inklusive Elementarpädagog*in
  • 1 Elementarpädagog*in
  • 1 Kleinkinderzieher*in

 

Unser Haus ist ein Ort der Wertschätzung und gelebter Inklusion.

Unser Kindergarten stellt sich vor

Unser Kindergarten stellt sich vor

Wir sind ein Haus der Begegnung, ein Gebäude mit besonderer Atmosphäre, ein Ort, wo sich Kinder und Erziehungsberechtigte abgeholt, verstanden und aufgehoben fühlen. Hier wird Ihr Kind von fachlich ausgebildetem Personal durch individuelle Förderangebote begleitet. Wir als Mitarbeiter*innen des Inklusionskindergartens Herzele möchten Sie durch unsere Offenheit und Herzlichkeit überzeugen.

 

Organisation

Träger:

Verein Inklusion Herzele 

Tel.: 0650/ 700 88 46

E-Mail: office@inklusion-herzele.at

 

Leitung des Inklusionskindergartens:

Sandra Herzele (inklusive Elementarpädagogin)

 

Betreuungsform und Öffnungszeiten

Betreuungsform:

Ganztages- Kindertagesstätte

Ganztages- Inklusionskindergarten

 

Öffnungszeiten:

Angepasst an die Arbeitszeiten der Eltern (mit Arbeitszeitbestätigung)

7:00-7:30 (Sammelgruppe)

7:30-15:30

15:30-16:30 (Sammelgruppe)

 

Bring- und Abholzeiten:

Bringzeiten: bis spätestens 8:00 oder nach Absprache mit der zuständigen Kolleg*in

Abholzeiten ganztags: ab 15:00 bis spätestens 16:30

 

Ferienregelung:

    Der Kindergarten schließt über die Weihnachtsfeiertage.

    Im August wird erhoben, wer eine Betreuung benötigt und bei Bedarf kann eine Sommergruppe geöffnet werden.

    Auch bei Fenstertagen gibt es eine Bedarfserhebung für die Kinderbetreuung.

     

    Erst bei einer Mindestanzahl von 5 Kindern kann eine Öffnung des Kindergartens gewährleistet werden. Angemeldete Kinder können unser Angebot den ganzen Tag in Anspruch nehmen. Ein Nichterscheinen ist unverzüglich der Einrichtung zu melden.

     

    Tagesablauf

    Tagesablauf:                                                 

    7:00-7:30 Sammelgruppe

    7:30-8:30 Ankommen in der eigenen Gruppe/ Freispielzeit

    8:30-9:00 gemeinsame Jause

    9:00-11:00 Freispielzeit/ Gartenzeit/ offenes Arbeiten/ gezielte Angebote/ Kleingruppenaktivitäten

    11:00-11:30 gemeinsamer Morgenkreis

    11:30-12:00 gemeinsames Mittagessen

    12:00-13:30 Schlafen/ Ruhezeit

    13:30-14:00 gemeinsame Jause

    14:00-15:30 Freispielzeit/ Kleingruppenaktivitäten

    15:00-15:30 Abholzeit

    15:30-16:30 Sammelgruppe

    Unsere pädagogischen Konzepte

    Inklusion:

    Der Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Förderung und Unterstützung der Kinder. Dadurch sollen sie in ihrer Selbstständigkeit unterstützt werden - unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Eine wertschätzende Umgebung, gezielte Angebote und die Förderung sozialer Kompetenzen sind zentrale Elemente, um die Potenziale der Kinder zu entfalten.

     

    Ganzheitliche Förderung:

    Das Konzept basiert auf kindzentrierter Arbeit, bei der die Kinder aktiv an der Auswahl und Umsetzung von Projekten beteiligt sind - entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen. Die Angebote fördern die ganzheitliche Sinneswahrnehmung. Die Ansprache mehrerer Sinne unterstützt das Lernen und fördert die Speicherung von Informationen. Der ganzheitlich- sinnliche Lernansatz sorgt dafür, dass das Lernen mit Freude und positiven Emotionen verbunden ist und den Kindern vielfältige Lernerfahrungen bietet.

     

    Motopädagogik:

    Die Motopädagogik fördert die kindliche Entwicklung ganzheitlich durch Bewegung - ohne zu überfordern. Sie zielt darauf ab, Selbstaktivität zu wecken und das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken, indem sie eigenständig ihre Umwelt erkunden. Dieser Ansatz ist für alle Kinder geeignet und hilft ihnen, Verantwortung zu übernehmen, ein positives Selbstbild aufzubauen und selbstbewusst zu werden.

     

    Natur- und Erlebnispädagogik:

    Einen Schwerpunkt bildet die Achtsamkeit gegenüber der Natur. Durch gezielte Angebote soll ein Bewusstsein für unsere Ökosysteme (z. B. Wälder, Wiesen) vermittelt werden, um ein Verantwortungsbewusstsein für unsere Umwelt zu entwickeln. Der naturpädagogische Ansatz ermöglicht es den Kindern, die Lebenswelten von Tieren und Pflanzen zu erforschen und ein achtsames Verhältnis zur Natur zu entwickeln. Unsere naturnahe Außenanlage, fördert die motorische, soziale und sensorische Entwicklung der Kinder und unterstützt sie dabei, die Natur aktiv zu erleben.

     

    Forscherlabor:

    Die Kinder werden zum eigenständigen Experimentieren angeregt, um ihre Neugier für Naturwissenschaften, Technik und Mathematik zu fördern. Mit verschiedenen Materialien im Innen- und Außenbereich können sie ihre Welt selbstständig erforschen, während das Fachpersonal spannende Inputs gibt.

     

    Snoezelen/ Schwarzlichtraum:

    Snoezelen ist ein wertvolles Konzept, das Kindern hilft, ihre sensorischen Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Wahrnehmung zu schärfen. Besonders der Schwarzlichtraum, ein spezieller Snoezelen-Raum mit gezielten Lichtimpulsen, fördert die visuelle und ganzheitliche Wahrnehmung der Kinder und hilft, ihre Konzentration sowie das Erregungslevel zu regulieren. Diese Methode unterstützt alle Kinder, insbesondere solche mit besonderen Bedürfnissen, dabei, ihre Emotionen zu beruhigen und ihre Selbstwahrnehmung zu stärken.

     

    Kinderbibliothek:

    In unserer Literacy-Erziehung wird den Kindern die Bedeutung von Sprache, Schrift und Lesen nahegebracht. Durch Vorlesen aus "realen" Büchern und gemeinsame Leseerfahrungen soll der Zugang zu Sprache, Schrift und Lesen erleichtert werden. In unserer liebevoll eingerichteten Kindergartenbücherei können sich die Kinder verschiedene Bücher aussuchen und ausleihen.

     

    Therapieangebote

    Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sollen vor Ort diverse Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) erhalten. Die Überweisung erfolgt über die Kinderärzte.

     

    Elterncafé:

    Das Elterncafé ist ein gemütlicher Treffpunkt für Eltern, an dem sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Hier haben sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern zu vernetzen, Erfahrungen zu teilen und wertvolle Tipps zur Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu erhalten.

     

    Kinderrestaurant:

    In unserem Kinderrestaurant werden die Kinder durch selbstgekochte Speisen verwöhnt. Durch ein gemeinsames Mittagessen wird das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und die Kinder dürfen eine angenehme Tischkultur kennenlernen.

    Pädagogisches Leitbild

    Das Kind wird als aktiver Gestalter seiner eigenen Entwicklung gesehen, wobei die Eingewöhnungszeit individuell angepasst wird, um Vertrauen aufzubauen und alle Beteiligten gut zu integrieren. Wir bieten vielfältige Möglichkeiten, damit das Kind seine Umwelt aktiv erleben, mit allen Sinnen begreifen und eigenständig lernen kann. Dadurch kann das Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten wachsen. Durch gezielte Wahrnehmungs- und Bewegungsangebote stärken wir das Selbstbewusstsein und begleiten das Kind auf seinem Weg zu einem gestärkten Individuum.

    Allgemeines/ Rechtliches

    Regelmäßiger Kindergartenbesuch

    • §15: Das Kindergartenjahr beginnt mit 1.September eines Jahres und endet spätestens mit Ablauf des 31.August des Folgejahres.

    Während des Kindergartenjahres haben die Kinder mindestens fünf Wochen, davon durchgehend zumindest zwei Wochen, außerhalb der Einrichtung zu verbringen (Ferien). Diese Zeiten sind zwischen dem Träger und den Erziehungsberechtigten zu vereinbaren. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ferienzeit mit Einverständnis des Trägers und nur im notwendigen Ausmaß verkürzt werden.

    • §23: Die zum Kindergartenbesuch verpflichten Kinder (§21) haben den Kindergarten an mindestens vier Tagen der Woche für insgesamt 20 Stunden zu besuchen.

    Während der Zeit nach Abs 1 ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes wie insbesondere

    1. Einer Erkrankung des Kindes oder eines Angehörigen oder Tod eines Angehörigen,
    2. Bei urlaubsbedingten Abwesenheiten bis zu einem Ausmaß von fünf Wochen innerhalb des Zeitraumes gemäß §21 Abs. 1, oder
    3. Einer Absonderung oder Ausschließung des Kindes oder eines Angehörigen nach dem Epidemiegesetz 1950, einer Einschränkung oder Schließung des Betriebes des Kindergartens oder eines Betreuungsverbotes oder einer Betretungseinschränkung aufgrund von Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

    zulässig. Die Erziehungsberechtigten haben die Leiterin des Kindergartens von jeder Verhinderung des Kindes zu benachrichtigen.

     

    Letztes Kindergartenjahr

    Das letzte Kindergartenjahr hat eine große Bedeutung für die Kinder und deren Familien. Es gibt viele Dinge zu beachten, wie z.B. die Schuleinschreibung. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihr Kind schon schulreif ist. Hier stehen wir Ihnen gerne mit dem gesamten Team unterstützend zur Seite. Zudem bieten wir Vernetzungsmöglichkeiten und einen Elternabend mit einem Vertreter der Schulpsychologie an. Gemeinsam mit dem pädagogischen Team werden Elterngespräche zum aktuellen Entwicklungsstand des Kindes angeboten. Gerne beraten wir Sie auch bei der Frage, welche Einschulungsform sich am besten für das Kind eignen würde.

     

    Aufgrund der großen Bedeutung des letzten Kindergartenjahres bekommen unsere Vorschulkinder eine zusätzliche Förderung. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, um die Kinder mit den Schulfähigkeiten betraut zu machen. Die Förderung findet in Kleingruppen statt und wird lustbetont aufgebaut.

     

    Aufsichtspflicht

    • §16: Dem pädagogischen Personal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung obliegt die Aufsicht über jene Kinder, die die Kindderbildungs- und -betreuungseinrichtung, wenn und solange die Kinder unter der Obhut des pädagogischen Personals stehen.

    Die Aufsichtspflicht beginnt

    1. Mit der Übernahme des Kindes in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder
    2. Bei schulpflichtigen Kindern oder in jenen Fällen, in denen das Kind nicht von den Erziehungsberechtigten selbst oder von diesen bevollmächtigten Personen in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung gebracht wird, mit der ordnungsgemäßen Anmeldung beim pädagogischen Personal.

    Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten oder andere, von den Erziehungsberechtigten zur Übernahme des Kindes bevollmächtigte Personen, oder, in den Fällen des Abs.2 lit. B, mit der ordnungsgemäßen Abmeldung beim pädagogischen Personal.

                                                                                            

    Zusammenfassung:

    Die Aufsichtspflicht der Kinder beginnt, sobald die Eltern/Abholberechtigten das Kind persönlich bei dem pädagogischen Personal abgegeben haben. Die Aufsichtspflicht endet, sobald die Eltern/Abholberechtigten das Kind von der Gruppe in Empfang genommen haben. Die Kinder dürfen nur von eingetragenen Abholberechtigten mitgenommen werden.

     

    Zusammenarbeit mit Eltern

    Das pädagogische Fachpersonal strebt eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten an. Nur dadurch kann ein einheitliches und kindzentriertes Handeln gewährleistet werden. Persönliche Gespräche zwischen Erzieherinnen und Eltern,

    Elternbriefe,

    Aushänge in der Einrichtung (Gruppentüren und Pinnwände),

    Elternabende,

    Gemeinsame Feste und Feiern,

    „Tage der offenen Tür“,

    Bastelnachmittage und

    Ausstellungen von Werk- und Bastelarbeiten usw.

    nutzen wir, um die Beziehung und den Austausch zu den Eltern zu stärken und unsere Arbeit transparent zu halten.

     

    Am Anfang des Kindergartenjahres bekommt jede Familie ein Informationsblatt mit allen Fixpunkten für das kommende Jahr ausgehändigt. Sollten zusätzliche Aktivitäten anstehen, werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.

     

    Pflichten der Eltern (Erziehungsberechtigten)

    • §16: Die Zusammenarbeit zwischen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und den Erziehungsberechtigten der Kinder ist von der Leiterin und dem pädagogischen Personal zu fördern.

    Die Leiterin einer Kinderbildungs- und -betreuunfseinrichtung ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten- nach Tunlichkeit getrennt nach Gruppen- mindestens zweimal jährlich zu einem Elternabend gemeinsam mit dem pädagogischen Personal einzuladen. Die Einladung hat zwei Wochen vorher durch Anschlag in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung an einer für die Erziehungsberechtigten zugänglich, gut sichtbaren Stelle oder durch schriftliche Verständigung der Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

    Zum individuellen Austausch über die Entwicklung und die Bedürfnisse eines Kindes kann die gruppenführende Pädagogin ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durchführen. Für jene Kinder, die einen Kindergarten im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres gemäß §20a besuchen, ist verpflichtend einmal jährlich ein Entwicklungsgespräch durchzuführen.

    Die Erziehungsberechtigten haben

    1. Die im Rahmen der Kinderbildungs- und -betreuungsordnung festgelegten Pflichten einzuhalten;
    2. Die Leiterin der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung unverzüglich über meldepflichtige Krankheiten des Kindes oder der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu informieren.

    Die Erziehungsberechtigten dürfen- soweit sie dazu bereit sind- bei Veranstaltungen außerhalb der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtigung und der dazu gehörigen Liegenschaft als Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Der Aufsichtsperson ist nachweislich eine schriftliche Information über ihre Aufsichtspflicht und über die allfälligen Folgen ihrer Verletzung zur Kenntnis zu bringen.

     

    Zusammenfassung:

     

    Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten wird zweimal im Kindergartenjahr ein Elternabend veranstaltet. Zudem sind Entwicklungsgespräche mit dem Kind mindestens einmal pro Jahr wahrzunehmen.

     

    Die Eltern haben sich an die Pflichten, der in der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung festgelegt sind, zu halten.

     

    Krankheiten sind unverzüglich der Einrichtung zu melden!

     

    Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ein regelmäßiger Kindergartenbesuch stattfindet - unter Einhaltung der Urlaubszeiten. Zudem müssen die Kinder rechtzeitig in die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung gebracht und von dort abgeholt werden.

     

    Sie haben hier die Möglichkeit Ihr Kind vorab unverbindlich anzumelden.

     

    Laden Sie das Anmeldeformular herunter und senden Sie es ausgefüllt an: office@inklusion-herzele.at

    Sandra Herzele

    (inklusive Elementarpädagogin)

    Vereinsobfrau

    Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung

     

    Sie haben hier die Möglichkeit Ihr Kind vorab unverbindlich anzumelden.

    Laden Sie die Datei "Anmeldeformular" herunter, füllen es aus und senden es an:

    office@inklusion-herzele.at

     

    Sobald Ihr Formular bei uns eingegangen ist, melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren ein persönliches Kennenlernen.

     

    VORANMELDUNGEN sind ab September 2025 möglich!