Kindertagesstätte

Hallo und herzlich willkommen auf der offiziellen Seite der Kindertagesstätte, welche vom Trägerverein Inklusion Herzele geführt wird.

Kindertagesstätte Herzele

Ein innovatives Konzept, welches am Puls der Zeit ist und auf seine Umsetzung wartet. Es ist ein inklusives Haus, in welchem jeder willkommen ist. In diesem Haus finden 2 Kindertagesstätten Gruppen ihren Platz.

Zusammenfassend ist das Angebot ein ganzheitliches familienorientiertes Konzept, welches Kinder und Eltern dort abholt, wo sie stehen. Unter anderem werden Kinder im Snoezelenraum und durch Motopädagogikstunden gezielt gefördert und unterstützt. Die Therapieangebote vor Ort werden die Familien zusätzlich entlasten. Das pädagogische Fachpersonal profitiert durch die multiprofessionelle Zusammenarbeit der unterschiedlichen Disziplinen. Das Elterncafé ermöglicht es den Eltern in Austausch zu gehen, oder sich in einer Erziehungsberatung unterstützen zu lassen.

 

Schwerpunkte:

  • Inklusion,
  • ganzheitliche Förderung durch: Motopädagogik, Naturpädagogik, individuelle Förderung,
  • naturnaher Garten
  • Therapieangebote,
  • Snoezelen,
  • Schwarzlichtraum,
  • Kinderbibliothek,
  • Kreativ-Werkstätte,
  • Forscherlabor,
  • themenbezogene Angebote und
  • Elterncafé/Elternarbeit

 

Aufnahmekriterien:

Kinder dürfen ab dem 1. Lebensjahr unsere Kindertagesstätte besuchen. Sollten freie Plätze vorhanden sein, kann ein Kind auch vor dem 1. Lebensjahr aufgenommen werden. In Ausnahmefällen ist es zudem auch möglich, dass Kinder bis zum 4. Lebensjahr in die Kindertagesstätte gehen. (Siehe KBBG §3a Vorzeitige Aufnahme und Verlängerung des Besuchs)

 

Kindertagesstätten-Gruppe:

In der Kindertagesstätte befinden sich pro Gruppe 15 Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf. Alle Kinder werden kindzentriert und bedürfnisorientiert unterstützt. Zusätzlich werden Feste gefeiert und pädagogische Angebote angeboten. Ein Fokus wird darauf gelegt, selbstständiges Handeln und alltagspraktische Fähigkeiten zu fördern.

Personalschlüssel:

  • 1 Elementarpädagog*in 

  • 2 Kleinkinderzieher*innen &

  • 1 inklusive Elementarpädagog*in unterstützt das Team

    zur Verfügung

 

Unser Haus ist ein Ort der Wertschätzung und gelebter Inklusion.

Wir verstehen unter gelebter Inklusion ein Haus, in dem jede:r willkommen ist. Es macht keinen Unterschied, woher man kommt oder was man kann. Ziel ist ein gemeinsames wertschätzendes Miteinander zu gestalten und Freude am gemeinsamen Tun zu haben. Kinder, welche eine zusätzliche Unterstützung benötigen, sollen diese vor Ort erhalten, um die bestmögliche Förderung zu erzielen. Ein kontinuierlicher Austausch der Disziplinen steht an der Tagesordnung und findet einen hohen Stellenwert in unserem Haus, um die pädagogische Qualität gewährleisten zu können.

Unsere Kindertagesstätte stellt sich vor

Unsere Kindertagesstätte stellt sich vor

„Ein Haus der Begegnung, ein Gebäude mit besonderer Atmosphäre, ein Ort wo sich Kinder sowie auch deren Erziehungsberechtigten abgeholt, verstanden und aufgehoben fühlen. Getragen von fachlich ausgebildetem Personal, welches individuelle Förderangebote setzt und mit Offenheit und Herzlichkeit überzeugt.“- das ist das Ziel des Hauses.

 

Organisation

Träger:

Verein Inklusion Herzele

Tel.: 0650/ 700 88 46

E-Mail: office@inklusion-herzele.at

 

Leitung des Hauses:

Sandra Herzele (inklusive Elementarpädagogin)

 

Betreuungsform und Öffnungszeiten

Betreuungsform:

Ganztages- Kindertagesstätte

Ganztages- Inklusionskindergarten

 

Öffnungszeiten:

Angepasst an die Arbeitszeiten der Eltern (mit Arbeitszeitbestätigung)

7:00- 7:30 (Sammelgruppe)

7:30- 15:30

15:30- 16:30 (Sammelgruppe)

 

Bring- und Abholzeiten:

Bringzeiten: bis spätestens 8:00 oder nach Absprache mit der Kollegin

Abholzeiten ganztags: ab 15:00 bis spätestens 16:30

 

Ferienregelung:

  • Die Kindertagesstätte schließt über die Weihnachtsfeiertage.
  • Im Sommermonat August wird erhoben, wer eine Betreuung benötigt und eine Sommergruppe bedarfsabhängig geöffnet.
  • An Fenstertagen gibt es eine Bedarfserhebung, ob die Kinderbetreuung benötigt wird

Die Mindest-Kinderanzahl für die Öffnung des Kindergartens beträgt 5 Kinder und ist zu gewährleisten. Kinder, welche angemeldet sind, können unser Angebot den ganzen Tag in Anspruch nehmen. Ein Nichterscheinen ist unverzüglich im Haus zu melden.

 

Tagesablauf

Tagesablauf:                                                 

7:00- 7:30 Sammelgruppe

7:30- 8:30 Ankommen in der eigenen Gruppe/ Freispielzeit

8:30- 9:00 gemeinsame Jause

9:00- 11:00 Freispielzeit/ Gartenzeit/ offenes Arbeiten/ gezielte Angebote/ Kleingruppenaktivitäten

11:00- 11:30 gemeinsames Mittagessen

11:30- 13:30 Schlafen/ Ruhezeit

13:30- 14:00 gemeinsame Jause

14:00- 15:30 Freispielzeit/ Kleingruppenaktivitäten

15:00- 15:30 Abholzeit

15:30- 16:30 Sammelgruppe

 

Unsere pädagogischen Konzepte

Inklusion:

Das Konzept fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder, indem es ihre Selbstständigkeit stärkt und ihre Potenziale in einer wertschätzenden Umgebung entfaltet. Die vorbereitete Umgebung und die enge Bindung zum Fachpersonal sind dabei von zentraler Bedeutung, ebenso wie die Förderung sozialer Kompetenzen. 

 

Motopädagogik:

Die Motopädagogik fördert die kindliche Entwicklung durch Bewegung, indem sie die Selbstaktivität der Kinder anregt und ihren Selbstwert stärkt. Sie ermöglicht es den Kindern, eigenständig mit ihrer Umwelt zu interagieren, Verantwortung zu übernehmen und ein positives Selbstbild zu entwickeln. Dieser Ansatz ist für alle Kinder geeignet und unterstützt sie dabei, selbstbewusst und über sich hinauszuwachsen.

 

Natur- und Erlebnispädagogik:

Ein zentraler Bestandteil unseres Konzepts ist die Achtsamkeit gegenüber der Natur, die wir durch verschiedene Angebote fördern. Der naturpädagogische Ansatz hilft den Kindern, Ökosysteme zu erforschen und ein respektvolles Verhältnis zur Umwelt zu entwickeln. Unsere naturnahe Außenanlage unterstützt diese Werte, stärkt die Motorik, das Sozialverhalten und die Sinne der Kinder und fördert zahlreiche Lernprozesse.

 

Forscherlabor:

Die Kinder werden zum eigenständigen Experimentieren und Forschen angeregt, um ihre Neugier für Naturwissenschaften, Technik und Mathematik zu fördern. Mit Unterstützung des Fachpersonals können sie die Welt mit verschiedenen Materialien im Innen- und Außenbereich entdecken.

 

Snoezelen/ Schwarzlichtraum:

Snoezelen ist ein wertvolles Konzept im Kindesbereich, das Kindern hilft, ihre sensorischen Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Wahrnehmung zu schärfen. Besonders der Schwarzlichtraum, ein spezieller Snoezelen-Raum mit gezielten Lichtimpulsen, fördert die visuelle und ganzheitliche Wahrnehmung der Kinder und hilft, ihre Konzentration sowie das Erregungslevel zu regulieren. Diese Methode unterstützt alle Kinder, insbesondere solche mit besonderen Bedürfnissen, dabei, ihre Emotionen zu beruhigen und ihre Selbstwahrnehmung zu stärken.

 

Kinderbibliothek:

Im Rahmen der Literacy-Erziehung sollen Kinder mit Sprache, Schrift und dem Lesen vertraut gemacht werden, um die Bedeutung von Büchern zu fördern, die zunehmend verloren geht. Unsere liebevoll eingerichtete Kindergartenbücherei bietet eine Vielzahl von Büchern, die mit den Kindern ausgesucht und ausgeliehen werden können. 

 

Therapieangebote

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sollen vor Ort diverse Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) erhalten. Ein direktes Angestelltenverhältnis oder auf Honorarbasis wäre wünschenswert. Die Überweisung erfolgt über den Kinderarzt/die Kinderärztin.

 

Elterncafé:

Das Elterncafé ist ein gemütlicher Treffpunkt für Eltern, an dem sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Hier haben sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern zu vernetzen, Erfahrungen zu teilen und wertvolle Tipps zur Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu erhalten.

 

Kinderrestaurant:

In unserem Kinderrestaurant werden die Kinder durch selbstgekochte Speisen verwöhnt. Durch ein gemeinsames Mittagessen wird das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und die Kinder dürfen eine angenehme Tischkultur kennenlernen.

 

 

 

Durch gemeinsam erarbeitete Regeln wird ein gemeinsames Miteinander strukturiert, erleichtert und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt. Die Kinder sollen sich als wichtigen Teil der Gemeinschaft erleben, ihre Stärken kennenlernen und mit Herausforderungen umgehen, um selbstbewusst neue Situationen meistern zu können.

Pädagogisches Leitbild

Bild vom Kind

Das Kind wird als aktiver Gestalter seiner eigenen Entwicklung verstanden. Die Eingewöhnungszeit wird individuell an die Bedürfnisse der Familie angepasst, wobei sowohl das Kind als auch die Eltern bestmöglich unterstützt werden, damit Vertrauen aufgebaut wird. Durch vielfältige Wahrnehmungsangebote und motopädagogische Bewegungsangebote fördern wir das Selbstbewusstsein und Vertrauen der Kinder, damit sie ihre Welt aktiv entdecken und ein positives Selbstbild entwickeln können.

Allgemeines/ Rechtliches

Regelmäßiger Kindergartenbesuch

  • Das Kindergartenjahr beginnt mit 1.September eines Jahres und endet spätestens mit Ablauf des 31.August des Folgejahres.

Während des Kindergartenjahres haben die Kinder mindestens fünf Wochen, davon durchgehend zumindest zwei Wochen, außerhalb der Einrichtung zu verbringen (Ferien). Diese Zeiten sind zwischen dem Träger und den Erziehungsberechtigten zu vereinbaren. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ferienzeit mit Einverständnis des Trägers und nur im notwendigen Ausmaß verkürzt werden.

  • Die zum Kindergartenbesuch verpflichten Kinder (§21) haben den Kindergarten an mindestens vier Tagen der Woche für insgesamt 20 Stunden zu besuchen.

Während der Zeit nach Abs 1 ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes wie insbesondere

  1. Einer Erkrankung des Kindes oder eines Angehörigen oder Tod eines Angehörigen,
  2. Bei urlaubsbedingten Abwesenheiten bis zu einem Ausmaß von fünf Wochen innerhalb des Zeitraumes gemäß §21 Abs. 1, oder
  3. Einer Absonderung oder Ausschließung des Kindes oder eines Angehörigen nach dem Epidemiegesetz 1950, einer Einschränkung oder Schließung des Betriebes des Kindergartens oder eines Betreuungsverbotes oder einer Betretungseinschränkung aufgrund von Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

zulässig. Die Erziehungsberechtigten haben die Leiterin des Kindergartens von jeder Verhinderung des Kindes zu benachrichtigen.

 

Aufsichtspflicht

  • Dem pädagogischen Personal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung obliegt die Aufsicht über jene Kinder, die die Kindderbildungs- und -betreuungseinrichtung, wenn und solange die Kinder unter der Obhut des pädagogischen Personals stehen.

Die Aufsichtspflicht beginnt

  1. Mit der Übernahme des Kindes in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder
  2. Bei schulpflichtigen Kindern oder in jenen Fällen, in denen das Kind nicht von den Erziehungsberechtigten selbst oder von diesen bevollmächtigten Personen in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung gebracht wird, mit der ordnungsgemäßen Anmeldung beim pädagogischen Personal.

Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten oder andere, von den Erziehungsberechtigten zur Übernahme des Kindes bevollmächtigte Personen, oder, in den Fällen des Abs.2 lit. B, mit der ordnungsgemäßen Abmeldung beim pädagogischen Personal.

                                                                                        

Zusammenfassung:

Die Aufsichtspflicht der Kinder beginnt, sobald die Eltern das Kind persönlich bei dem pädagogischen Personal abgegeben haben. Die Aufsichtspflicht endet, sobald die Eltern/Abholberechtigten das Kind von der Gruppe in Empfang genommen haben. Die Kinder dürfen nur eingetragenen Abholberechtigten mitgegeben werden.

 

Zusammenarbeit mit Eltern

Das pädagogische Fachpersonal strebt eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten an, durch welche ein einheitliches, kindzentriertes Handeln ermöglicht wird.

  • Persönliche Gespräche zwischen Erzieherinnen und Eltern,
  • Elternbriefe,
  • Aushänge in der Einrichtung (Gruppentüren und Pinnwände),
  • Elternabende,
  • Gemeinsame Feste und Feiern,
  • „Tag der offenen Tür“,
  • Bastelnachmittage und
  • Ausstellungen von Werk- und Bastelarbeiten usw.

nutzen wir, um die Beziehung und den Austausch zu den Eltern zu stärken und unsere Arbeit transparent zu halten.

Am Anfang des Kindergartenjahres bekommt jede Familie einen Informationszettel mit allen Fixpunkten für das kommende Jahr ausgehändigt. Sollten zusätzliche Aktivitäten anstehen, geben wir den Erziehungsberechtigten frühzeitig eine Information mit den wichtigsten Daten mit.

 

Pflichten der Eltern (Erziehungsberechtigten)

  • Die Zusammenarbeit zwischen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und den Erziehungsberechtigten der Kinder ist von der Leiterin und dem pädagogischen Personal zu fördern.

Die Leiterin einer Kinderbildungs- und -betreuunfseinrichtung ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten- nach Tunlichkeit getrennt nach Gruppen- mindestens zweimal jährlich zu einem Elternabend gemeinsam mit dem pädagogischen Personal einzuladen. Die Einladung hat zwei Wochen vorher durch Anschlag in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung an einer für die Erziehungsberechtigten zugänglich, gut sichtbaren Stelle oder durch schriftliche Verständigung der Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

Zum individuellen Austausch über die Entwicklung und die Bedürfnisse eines Kindes kann die gruppenführende Pädagogin ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durchführen. Für jene Kinder, die einen Kindergarten im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres gemäß §20a besuchen, ist verpflichtend einmal jährlich ein Entwicklungsgespräch durchzuführen.

Die Erziehungsberechtigten haben

  1. Die im Rahmen der Kinderbildungs- und -betreuungsordnung festgelegten Pflichten einzuhalten;
  2. Die Leiterin der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung unverzüglich über meldepflichtige Krankheiten des Kindes oder der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu informieren.

Die Erziehungsberechtigten dürfen- soweit sie dazu bereit sind- bei Veranstaltungen außerhalb der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtigung und der dazu gehörigen Liegenschaft als Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Der Aufsichtsperson ist nachweislich eine schriftliche Information über ihre Aufsichtspflicht und über die allfälligen Folgen ihrer Verletzung zur Kenntnis zu bringen.

 

Zusammenfassung:

Für eine gelungene Zusammenarbeit gibt es im Kindergartenjahr 2mal einen Elternabend, zu welchem die Eltern eingeladen sind. Zudem sind Entwicklungsgespräche mit Ihrem Kind mindestens einmal pro Jahr wahrzunehmen.

Die Eltern haben sich an die Pflichten, der in der Kinderbildungs- und -betreuungsordnung festgelegt sind, zu halten.

Krankheiten sind unverzüglich an die Einrichtung zu melden!

Die Eltern haben dazu Sorge zu tragen, dass ein regelmäßiger Kindergartenbesuch stattfindet, unter Einhaltung der Urlaubszeiten. Zudem müssen die Kinder rechtzeitig in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung gebracht und abgeholt werden.

Sandra Herzele

(inklusive Elementarpädagogin)

Vereinsobfrau

Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung

 

Sie haben hier die Möglichkeit Ihr Kind vorab unverbindlich anzumelden.

Laden Sie die Datei "Anmeldeformular" herunter, füllen es aus und senden es an:

office@inklusion-herzele.at

 

Sobald Ihr Formular bei uns eingegangen ist, melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren ein persönliches Kennenlernen.

 

VORANMELDUNGEN sind ab September 2025 möglich!